Baugutachter Bellheim

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Holger Merkel Bellheim

Holger Merkel

Bausachverständiger und Baugutachter

Obermühlstraße 7
76756 Bellheim
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Fachkraft für Differenzdruckmesstechnik (HwK)
  • Blower-Door-Referent
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Dirk Kabisch Bellheim

Dirk Kabisch

Bausachverständiger und Baugutachter

Obermühlstraße 7
76756 Bellheim
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Blower-Door-Messdienstleister (TRA, TÜV Rheinland Akademie)
  • Berater für Luftdichtheitskonzepte
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Jan Bernhardt Bellheim

Jan Bernhardt

Bausachverständiger und Baugutachter

Obermühlstraße 7
76756 Bellheim
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • TÜV zertifizierter Blower-Door-Messdienstleister
  • Zimmermeister
  • Berater für Luftdichtheitskonzepte

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Bellheim stehen Ihnen:

  • Herr Holger Merkel
  • Herr Dirk Kabisch
  • Herr Jan Bernhardt
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Holger Merkel, Herr Dirk Kabisch, Herr Jan Bernhardt, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bellheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bellheim kommen bzw. sich nicht in Bellheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Bellheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Bellheim – Ruhig wohnen, zentral gelegen

Bellheim liegt im Landkreis Germersheim in Rheinland-Pfalz und zählt rund 8.800 Einwohner. Die Gemeinde bietet naturnahes Wohnen mit guter Anbindung an Karlsruhe, Germersheim und Landau – über die B9 oder per Bahn. Schulen, Kitas, Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Versorgung sind direkt vor Ort, was Bellheim besonders familienfreundlich macht.

Infrastruktur und Freizeit

Neben dem bekannten Wellenbad bietet Bellheim ein aktives Vereinsleben, viele Rad- und Wanderwege sowie grüne Erholungsflächen im Bellheimer Wald. Kulturelle Veranstaltungen und regionale Feste sorgen für eine lebendige Gemeinschaft.

Immobilienmarkt in Bellheim

Der Immobilienmarkt ist geprägt von Einfamilienhäusern und gepflegten Bestandsimmobilien. Die Kaufpreise liegen meist zwischen 2.800 – 3.800 €/m², Mietpreise bei etwa 8 – 10 €/m². Durch die Nähe zur Metropolregion Karlsruhe ist die Nachfrage in den letzten Jahren deutlich gestiegen – insbesondere bei Familien und Berufspendlern.

Ihre Bausachverständigen in Bellheim

Ob Altbauprüfung, Bauschadensanalyse oder Immobilienbewertung – wir kennen die Besonderheiten des Marktes in Bellheim. Unsere Sachverständigen begleiten Sie fachkundig und unabhängig bei Kauf, Sanierung oder Neubau.

Warum Bauexperts Bellheim

  • Regionale Marktkenntnis und langjährige Erfahrung
  • Klare Gutachten & persönliche Beratung
  • Leistungen von Wertermittlung bis Baubegleitung – alles aus einer Hand

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