Baugutachter Bellheim

Holger Merkel
Bausachverständiger und Baugutachter
Obermühlstraße 776756 Bellheim
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Fachkraft für Differenzdruckmesstechnik (HwK)
- Blower-Door-Referent

Dirk Kabisch
Bausachverständiger und Baugutachter
Obermühlstraße 776756 Bellheim
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Blower-Door-Messdienstleister (TRA, TÜV Rheinland Akademie)
- Berater für Luftdichtheitskonzepte

Jan Bernhardt
Bausachverständiger und Baugutachter
Obermühlstraße 776756 Bellheim
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- TÜV zertifizierter Blower-Door-Messdienstleister
- Zimmermeister
- Berater für Luftdichtheitskonzepte
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Bellheim stehen Ihnen:
- Herr Holger Merkel
- Herr Dirk Kabisch
- Herr Jan Bernhardt
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Holger Merkel, Herr Dirk Kabisch, Herr Jan Bernhardt, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bellheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bellheim kommen bzw. sich nicht in Bellheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Bellheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Bellheim – Ruhig wohnen, zentral gelegen
Bellheim liegt im Landkreis Germersheim in Rheinland-Pfalz und zählt rund 8.800 Einwohner. Die Gemeinde bietet naturnahes Wohnen mit guter Anbindung an Karlsruhe, Germersheim und Landau – über die B9 oder per Bahn. Schulen, Kitas, Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Versorgung sind direkt vor Ort, was Bellheim besonders familienfreundlich macht.
Infrastruktur und Freizeit
Neben dem bekannten Wellenbad bietet Bellheim ein aktives Vereinsleben, viele Rad- und Wanderwege sowie grüne Erholungsflächen im Bellheimer Wald. Kulturelle Veranstaltungen und regionale Feste sorgen für eine lebendige Gemeinschaft.
Immobilienmarkt in Bellheim
Der Immobilienmarkt ist geprägt von Einfamilienhäusern und gepflegten Bestandsimmobilien. Die Kaufpreise liegen meist zwischen 2.800 – 3.800 €/m², Mietpreise bei etwa 8 – 10 €/m². Durch die Nähe zur Metropolregion Karlsruhe ist die Nachfrage in den letzten Jahren deutlich gestiegen – insbesondere bei Familien und Berufspendlern.
Ihre Bausachverständigen in Bellheim
Ob Altbauprüfung, Bauschadensanalyse oder Immobilienbewertung – wir kennen die Besonderheiten des Marktes in Bellheim. Unsere Sachverständigen begleiten Sie fachkundig und unabhängig bei Kauf, Sanierung oder Neubau.
Warum Bauexperts Bellheim
- Regionale Marktkenntnis und langjährige Erfahrung
- Klare Gutachten & persönliche Beratung
- Leistungen von Wertermittlung bis Baubegleitung – alles aus einer Hand
Kontaktieren Sie uns
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